Satzungsänderungsanträge zur Hauptversammlung am 2. September 2026
Die Geschäftsführung beantragt folgende Änderung der Satzung:
§12 Beschlussfassung der Hauptversammlung bisher: (1) Die Versammlungsleitung in der Hauptversammlung übernimmt der Voritzende des Aufsichtsrates oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Aufsichtsrates neu: (1) Die Versammlungsleitung in der Hauptversammlung übernimmt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder eine von ihm bestimmte Person aus dem Kreis der Aktionäre.
Begründung:
Als Aufsichtsratsvorsitzender hat man auf der Hauptversammlung regelmäßig einen Bericht abzugeben und ggf. Fragen der Aktionäre zu beantworten. Hierbei gleichzeitig die Versammlung zu leiten und aufmerksam die Reihenfolge der Wortmeldungen zu beobachten, ohne jemanden zu übersehen, gestaltet sich regelmäßig schwierig.
§ 11 Ort und Einberufung der Hauptversammlung bisher: (3) Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Sie soll den Kommanditaktionären zusätzlich per E-Mail mitgeteilt werden, soweit eine entsprechende Adresse im Aktienregister hinterlegt ist. Die Einberufungsfrist beträgt mindestens dreißig (30) Tage, wobei der Tag der Bekanntmachung der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet werden. neu: § 11 Ort und Einberufung der Hauptversammlung (3) Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Die Einberufungsfrist beträgt mindestens dreißig (30) Tage, wobei der Tag der Bekanntmachung der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet werden. Sie soll den Kommanditaktionären zusätzlich per E-Mail mitgeteilt werden, soweit eine entsprechende Adresse im Aktienregister hinterlegt ist. Diese Mail braucht nicht die Frist der Bekanntmachung einhalten, sondern soll in zeitlichem Zusammenhang mit der Bekanntmachung erfolgen.
Begründung:
Klarstellung, dass für die Einhaltung der Frist ausschließlich die Veröffentlichung im Bundesanzeiger maßgeblich ist. Die Zustellung der Email ist durch die aktuelle Entwicklung von Spamfiltern u.ä. nicht sichergestellt, zumal längst nicht alle Aktionäre eine gültige Mailadresse abgegeben haben. Erfahrungen haben außerdem gezeigt, dass eine näher am Sitzungstermin erfolgende Einladung für die Mobilisierung der Aktionäre Vorteile bietet.
